Rettungswesten Wassersport

1. Die PSA-Richtlinie, Gesetzliche Regelung in der EU für pers. Schutzausrüstung 

Für das Herstellen und Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) trifft die europäische PSA-Richtlinie (englisch: Personal Protective Equipment Directive) 89/686/EG klare Vorgaben. 

Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen ist seit dem 1. Juli 1992 in Kraft. Sie ist durch die 8. Verordnung zum GPSG in nationales Recht umgesetzt worden und gewährte einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 1995. Seit dem 1. Juli 1995 können PSA im Bereich der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen. 

Rettungswesten für Sportschifffahrt unterliegen gemäß Anhang II, Punkt 3.4  dieser Vorschrift. Sie durchlaufen eine Baumusterprüfung durch eine sog. Benannte Stelle (englisch: Notified Body) der verschiedenen EU-Staaten nach ISO 12402, die nicht nur deren Funktion umfaßt, sondern auch die Prüfung aller wesentlichen Einzelbestandteile wie Folien, Stoffe, Gurtbänder und Beschläge. Sie erhalten bei erfolgreichen Tests das CE-Kennzeichen verliehen

Achten Sie daher auf das CE-Kennzeichen bei Rettungswesten, da nur diese Produkte entsprechende Sicherheit bieten. 

 

2. ISO Standard 12402, Norm für Rettungswesten 

Die Norm DIN EN ISO 12402 besteht aus zehn Teilen mit dem Haupttitel "Persönliche Auftriebsmittel". Hierunter sind Rettungswesten und Schwimmhilfen zu verstehen.  

  • DIN EN ISO 12402-2:                                                                                   Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Rettungswesten mit einem Auftrieb von 275 N fest. Diese Stufe gilt vorrangig für den Einsatz im Hochsee-Bereich bei extremen Bedingungen und für Personen, die zusätzliche Gewichte mitführen und zusätzlichen Auftrieb benötigen. Sie ist ebenfalls vorgesehen für Benutzer, die Bekleidung tragen, in der sich Luft ansammeln kann und die die Fähigkeit der Rettungsweste zur Selbstaufrichtung beeinträchtigt. Mit den Rettungswesten der Stufe 275 N soll erreicht werden, dass der Benutzer in sicherer Lage schwimmt, wobei sich Mund und Nase oberhalb der Wasseroberfläche befinden. 

  • DIN EN ISO 12402-3: 
    Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Rettungswesten mit einem Auftrieb von 150 N fest, die von Erwachsenen von durchschnittlicher Größe und durchschnittlichem Gewicht für die allgemeine Anwendung benutzt werden. Eine Rettungsweste dieser Stufe dreht eine bewusstlose Person in eine sichere Schwimmlage, und es sind keine weiteren Tätigkeiten des Benutzers erforderlich, diese Schwimmlage beizuhalten. 

  • DIN EN ISO 12402-4: 
    Die Norm bezieht sich auf sicherheitstechnische Anforderungen für Rettungswesten mit einem Auftrieb von 100 N, die von Erwachsenen durchschnittlicher Größe und durchschnittlichen Gewichts in geschützten Gewässern und von Schwimmern in offenen Gewässern benutzt werden. Die Westen dieser Stufe sind für Personen bestimmt, die in geschützten Gewässern auf Rettung warten müssen. Rettungswesten dieser Stufe sollten nicht unter schweren Bedingungen verwendet werden. 

  • DIN EN ISO 12402-5: 
    Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest. Diese Schwimmhilfen sind nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind. Diese Auftriebshilfen sind bequem zu tragen, jedoch nicht für unruhige Gewässer geeignet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Benutzer über einen längeren Zeitraum sicher unterstützt wird. Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers. 

  • DIN EN ISO 12402-7: 
    Werkstoffe und Bestandteile - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 

  • DIN EN ISO 12402-9: 
    Die Norm legt die Prüfverfahren für persönliche Auftriebsmittel fest. Neben Einzelheiten zur Probenahme und Konditionierung sowie Kriterien für das Bestehen oder Nichtbestehen einer Prüfung sind in der Norm zahlreiche Verfahren zur Prüfung der mechanischen Eigenschaften und zu Leistungsprüfungen mit Probanden enthalten. In drei Anhängen werden Referenz-Westen für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder zur Bewertung der Eignung der Probanden beschrieben. 

 

3. ISO Standard 12401, Norm für Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen 

Für das Sichern an Bord ist ein Lifebelt (Harness) unerlässlich. Sicherheitsleinen sorgen für eine feste Verbindung zwischen Crewmitglied und Schiff (Sportbooten). 

Ein Sicherheitsgurt beziehungsweise Harness - manchmal auch Lifebelt genannt - ist ein Gurt, der um den Oberkörper meist den Brustkorb angelegt wird. Der Gurt besteht aus flexiblem Gewebe und verfügt über einen Beschlag, zumeist einen D-Ring, in den eine Sicherheits- oder Sorgeleine eingeklinkt werden kann. Mit dem Harness und der Sicherheitsleine besteht dann eine Verbindung zwischen Besatzungsmitglied und Schiff. Der Sicherheitsgurt ist bei vielen Rettungswesten bereits integriert. An dem entsprechenden D-Ring wird die Sicherheitsleine befestigt.

Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen, die nach ISO 12401 hergestellt wurden, geben dem Benutzer weitgehend die Sicherheit, dass er mit dem Boot sicher verbunden bleibt. 

Ebenso bedeutend ist es, dass der Benutzer durch ein bequemes und tragefreundliches Design dazu ermutigt wird, die Ausrüstung während der gesamten Dauer, die er an Bord eines Bootes verbringt, zu tragen und nicht für Notfälle in einem Spind zu verstauen. Bequemlichkeit und Bewegungsfreiheit sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung über ein Tragen von Sicherheitsgurten. Diese sollen den Sturz des Trägers ins Wasser verhindern oder ein Zurückholen an Deck erleichtern.  

Achten Sie darauf, dass Ihre Sorge- bzw. Sicherheitsleinen die ISO 12401 Norm erfüllen.